![]() |
WillkommenIm Berufsbildungsgesetz heisst es in Artikel 9: Förderung der Durchlässigkeit «Vorschriften über die Berufsbildung gewährleisten grösstmögliche Durchlässigkeit sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen. Die ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrung und fachliche oder allgemeine Bildung werden angemessen angerechnet.» Zu den Vorreitern in der Anerkennung von Bildungsleistungen auf Stufe höhere Berufsbildung gehört das Gesundheitswesen im Kanton Zürich. In Zusammenarbeit mit der Ivaris AG in Wallisellen ist die Plattform des ZAG entstanden.
Neuigkeiten
Copyright 2011 Ivaris AG / jpk | 1 |
AVIB im EinsatzZAG - Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich AVIB.CH ist ein Produkt der Ivaris AGBirkenweg 2 CH-8304 Wallisellen Fon 044 878 90 40 |
||||||