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Im Berufsbildungsgesetz heisst es in Artikel 9: Förderung der Durchlässigkeit

«Vorschriften über die Berufsbildung gewährleisten grösstmögliche Durchlässigkeit sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen. Die ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrung und fachliche oder allgemeine Bildung werden angemessen angerechnet.»

Zu den Vorreitern in der Anerkennung von Bildungsleistungen auf Stufe höhere Berufsbildung gehört das Gesundheitswesen im Kanton Zürich. In Zusammenarbeit mit der Ivaris AG in Wallisellen ist die Plattform des ZAG entstanden.

 

Neuigkeiten


05.04.2011 Für das Webtool Anrechnungsverfahren des ZAG wurden Anleitungsvideos erstellt und freigeschaltet.. >> Mehr
04.04.2011 Die neue Plattform für das Anrechnungsverfahren zum berufsbegleitenden Bildungsgang «Pflege HF» hat den Betrieb mit Erfolg aufgenommen. >> Mehr

 

 

 

 

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